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AKTUELL: Strom- und Gaspreisbremsen

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom und Gas beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

 

Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt:

Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (Erdgaspreisbremse Energissparrechnerin der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

·         für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh)

·         für Strom auf 40 Cent/kWh.

 

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des Erdgaspreisbremse Energissparrechnerprognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

 

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

 

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website unter www.tws-saarwellingen.de und auf der Website www.sparenwasgeht.de.

 


Ermitteln Sie ganz einfach Ihr indviduelles Einsparpotential für Erdgas auf Basis Ihres Verbrauchs aus dem letzten Jahr

 

Grundversorgungspreis ab 01.01.2023: 15,89 ct/kWh (inkl. 7 % MWSt).

In der Tabelle können Sie die Einsparung bei verschiedenen Verbrauchswerten ablesen:

 

Absenkung °C

1

Einsparung pro °C

6%

Arbeitspreis ct/kWh ab 01.01.2023

15,89

 

 

Verbrauch kWh

Einsparung

pro Jahr

5.000

47,67 €

7.500

71,51 €

10.000

95,34 €

12.500

119,18 €

15.000

143,01 €

17.500

166,85 €

20.000

190,68 €

22.500

214,52 €

25.000

238,35 €

27.500

262,19 €

30.000

286,02 €

32.500

309,86 €

35.000

333,69 €

37.500

357,53 €

40.000

381,36 €

42.500

405,20 €

45.000

429,03 €

47.500

452,87 €

50.000

476,70 €

 Berechnungsbeispiele für verschiedene Wohngebäude:

Wohngebäude 70 m2 Wohnfläche – durchschnittlicher Energieverbrauch 10.850 kWh pro Jahr und damit jährliche Verbrauchskosten 1.864,11 €/Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach Annahme der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 651 kWh und einer Einsparung von 103,44 € in der kommenden Abrechnungsperiode führen.

Einfamilienhaus 150 m2 Wohnfläche – durchschnittlicher Energieverbrauch 23.250 kWh pro Jahr und damit jährliche Verbrauchskosten 3.834,47 €/Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach Annahme der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 1.395 kWh und einer Einsparung von 221,67 € in der kommenden Abrechnungsperiode führen.

 

 

 

 

 

 

 


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