Neue Einsparverodnung

Am 24.08.2022 hat das Bundeskabinett die Kurzfristenergieversorgungs-Sicherungs-Maßnahmen-Verordnung (EnSikuMaV) kurz: Einsparverordnung beschlossen.

 

Diese besagt, dass wir Ihnen Informationen über Verbrauch und Energiekosten der letzten Abrechnung zur Verfügung stellen. In einem ersten Schritt weisen wir Sie hierauf pauschal hin.

Für das Versorgungsgebiet der TWS gilt ab 1.11.2022 ein Grundversorgungspreis von 15,43 ct/kWh (inkl. 19 % MwSt.).

Berechnungsbeispiele für verschiedene Wohngebäude:

Wohngebäude 70 m2 Wohnfläche – durchschnittlicher Energieverbrauch 10.850 kWh pro Jahr und damit jährliche Verbrauchskosten 1.674,16 €/Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach Annahme der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 651 kWh und einer Einsparung von 100,45 € in der kommenden Abrechnungsperiode führen.

 Einfamilienhaus 150 m2 Wohnfläche – durchschnittlicher Energieverbrauch 23.250 kWh pro Jahr und damit jährliche Verbrauchskosten 3.587,48 €/Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach Annahme der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 1.395 kWh und einer Einsparung von 215,25 € in der kommenden Abrechnungsperiode führen. 

In der Tabelle können Sie die Einsparung bei verschiedenen Verbrauchswerten ablesen:

Absenkung °C1
Einsparung pro °C6%
Arbeitspreis ct/kWh ab 1.11.202215,43
Verbrauch kWhEinsparung pro Jahr
5.00046 EUR
10.00093 EUR
15.000139 EUR
20.000    185 EUR
25.000231 EUR
30.000    278 EUR
40.000370 EUR
50.000463 EUR