Aufgrund der erheblich reduzierten russischen Gaslieferungen, der Turbulenzen am Energiemarkt und der resultierenden, massiv steigenden Beschaffungskosten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit Wirkung zum 01.10. zwei bundesweite Umlagen aktiviert, um die Gasversorgung im kommenden Winter aufrecht zu erhalten. Die Gasbeschaffungs-Umlage (§ 26 Energiesicherungsgesetz - EnSiG) verteilt die Mehrkosten der Gasimporteure für Ersatzbeschaffungen auf alle Gaskunden. Sie beträgt ab dem 01.10.2022 netto 2,419 ct pro kWh.
Die Gasspeicher-Umlage (§ 35e Energiewirtschaftsgesetz) soll die Umsetzungskosten für die gesetzlich festgelegten Füllstandsvorgaben der Gasspeicher abdecken. Sie beträgt ab dem 01.10.2022 netto 0,059 ct pro kWh.
Auch die Bilanzierungsumlage steigt zu diesem Zeitpunkt von 0,0 ct/kWh auf 0,57 ct/kWh an.
Die neuen Gas-Umlagen und die gestiegene Bilanzierungsumlage machen eine neue Kalkulation der Erdgaspreise notwendig. Wir werden diese Kosten mit einem zeitlichen Versatz von einem Monat in die Erdgaspreise einrechnen.
Insgesamt erhöht sich ab dem 01.11.2022 der Arbeitspreis in der Grundversorgung um 3,83 ct/kWh netto , bzw. 4,56 ct/kWh brutto.
Damit geben wir lediglich die bei der TWS selbst anfallenden Kosten an Sie weiter.
Geplante temporäre Reduzierung der Mehrwertsteuer
Um die Verbraucher angesichts steigender Gaspreise zu entlasten, plant die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz temporär bis zum 31.03.24 auf den gesamten Gaspreis von 19% auf 7% zu senken. Sobald diese Absichtserklärung der Bundesregierung gesetzlich umgesetzt ist, wird die TWS die Absenkung der Mehrwertsteuer entsprechend weitergeben. Dies erfolgt automatisch. Sie müssen nichts tun.
Die neuen ab 01.11.2022 gültigen Erdgaspreise der Grundversorgung können sie aus dem beigefügten Preisblatt entnehmen.