Strompreise
Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung.
"Haushaltskunden" im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Unsere Stromverträge - für Sie maßgeschneidert.
Ob Sie einen Mehrfamilien-Haushalt führen, einen Zwei-Personen-Haushalt oder ob Sie Single sind - wir haben für Sie den passenden Strom-Liefer-Vertrag.
Um Ihnen die Wahl des Vertrags und das Sparen möglichst einfach zu machen, haben wir für Sie die neben stehende Tabelle erstellt. Sie zeigt Ihnen anhand Ihres Jahresverbrauchs ganz einfach den für Sie günstigsten Tarif (auf volle EURO gerundet).
Sie können aber auch mit unserem Stromrechner eine Vergleichsrechnung durchführen. Unsere Energieberatung wird Sie gerne zum Thema Vertragswechsel und über eventuelle Sparmöglichkeiten informieren.
Weitere Informationen
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Alle genannten Beträge sind Endpreise; sie enthalten die Umsatzsteuer in der derzeit gültigen Höhe sowie sonstige Steuern und Abgaben und sind aus Übersichtlichkeitsgründen teilweise gerundet.
Schlichtungsstelle Energie
Hier finden Sie Informationen zur Schlichtungsstelle Energie.
Der Kundenservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 - 15:00 Uhr
030 22480-500 oder 01805 101000
Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 22480-323
Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Bei Fragen/Beanstandungen zur Rechnung und Energielieferung
Bitte richten Sie Ihr Anliegen schriftlich unter Angabe Ihrer Kundennummer (Vertragskonto) an unseren Verbraucherservice:
Technische Werke der Gemeinde Saarwellingen GmbH
Vorstadtstraße 77
66793 Saarwellingen
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens schriftlich kontaktiert wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist TWS gesetzlich verpflichtet.
Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Telefon: 030 2757240-0
Telefax: 030 2757240-69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Online-Streitbeilegung
Wir möchten unserer Informationspflicht nachkommen und auf die EU-Verordnung Nr. 524/2013 "Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-Verordnung)" hinweisen. Zur außergerichtlichen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten aus dem Online-Handel wird unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ ab 15.02.2016 eine Plattform zur Online-Streitbeilegung vorgehalten. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen zu nutzen. Sollten Sie Fragen hierzu haben, so wenden sie sich bitte an info@tws-saarwellingen.de.
Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist in Teil 4 - Energielieferung an Letztverbraucher (§§ 36 - 42a) sowohl die Grundversorgungspflicht als auch die Ersatzversorgung geregelt. Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung kann eine übergangsweise Versorgung mit elektrischer Energie im Rahmen der sog. Ersatzversorgung erfolgen. Von Ersatzversorgung spricht man, wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch über 10.000 kWh/a liegt und nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Ersatzversorgung endet nach maximal drei Monaten. Um zu gewährleisten, dass Sie danach auch weiterhin mit elektrischer Energie beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten abschließen. Die TWS beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und sonstigen Bedingungen:
Arbeitspreis | Grundpreis | ||
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netto | brutto | netto | brutto |
Cent/kWh | Cent/kWh | EUR/Monat | EUR/Monat |
90,00 | 107,10 | 9,82 | 11,69 |
In die Ersatzversorgung fallen auch Industrie- und Geschäftskunden mit 1/4h-Lastgangmessung, die keine Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind. Die Technische Werke der Gemeinde Saarwellingen GmbH beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preise und Bedingungen:
Strompreis: | Für Beschaffung, Vertrieb und Service berechnet Die Technische Werke der Gemeinde Saarwellingen GmbH auf der Basis §2 Abs. 3 StromGVV einen Preis in Höhe von 80,00 Cent/kWh (netto) ¹. |
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Netzentgelte: | Der Strompreis erhöht sich um die im jeweiligen Netzgebiet für den jeweiligen Abnahmefall gültigen Entgelte für Netznutzung und Messstellenbetrieb. |
Steuern und Abgaben | Der Strompreis erhöht sich zudem um die Umlage aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG-Umlage), um die Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G), um die Mehrkosten nach § 19 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), um die Mehrkosten nach § 17f Absatz (5) EnWG (Offshore-Haftungsumlage), um die Konzessionsabgabe und um die Mehrkosten nach § 13 Absatz 4a und 4b EnWG in Verbindung mit § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Umlage für abschaltbare Lasten) sowie um die Stromsteuer und die Umsatzsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe sowie etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen. |