In die Ersatzversorgung fallen auch Industrie- und Geschäftskunden mit registrierter Lastgangmessung (RLM). Diese Kunden haben in der Regel eine jährliche Leistungsspitze von über 500 kW bzw. einen Gasverbrauch von über 1,5 Mio. kWh/a. Die TWS GmbH beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und sonstigen Bedingungen.

Gaspreis:

Für Beschaffung, Vertrieb und Service berechnet die energis GmbH einen Preis in Höhe von 13,50 Cent/kWh (netto). Aber 01.01.2024 beträgt der Preis 8,30 Cent/kWh (netto).

Netznutzungsentgelte:

Der Gaspreis erhöht sich um die im jeweiligen Netzgebiet und für den jeweiligen Abnahmefall vom Netzbetreiber erhobenen Netznutzungsentgelte bei Entnahme mit registrierter Lastgangmessung:
1. gemäß dem veröffentlichen Zonenpreissystem sowie
2. der Entgelte für Bereitstellung / Messung für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung.
Die Netzentgelte entnehmen Sie bitte der Internetseite
www.energis-netzgesellschaft.de.

Steuern und Abgaben:

Der Gaspreis sowie die Netznutzungsentgelte erhöhen sich um die RLM-Bilanzierungsumlage und die Kosten für den Erwerb von Brennstoffemissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, sowie die zum Liefer- und Leistungszeitpunkt geltenden Steuern (derzeit Erdgas- und Umsatzsteuer), sowie etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen.

Zudem fällt eine Abrechnungs- und Verwaltungspauschale i.H.v. 140,00 €/Rechnung an (netto).

Sonstige Bedingungen

Die GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung) und die zugehörigen ergänzenden Bedingungen der GasGVV kommen ebenfalls zur Anwendung.

¹ Die Netto-Preise je kWh für die Versorgung mit Erdgas enthalten die gesetzlichen Umlagen.

² Die Brutto-Preise werden auf der Basis der Netto-Preise ermittelt. Die Netto-Preise erhöhen sich um die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Die angegebenen Preise sind aus Übersichtlichkeitsgründen zum Teil gerundet. Alle genannten Beträge sind Endpreise; sie enthalten die Umsatzsteuer in der derzeit gültigen Höhe sowie sonstige Steuern; Umlagen und Abgaben und sind aus Übersichtlichkeitsgründen teilweise gerundet.

Erdgaspreise

Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung.
 

Preisblatt für die Versorgung mit ERDGAS

Allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgungspflicht für die Versorgung mit Erdgas-Niederdruck aus dem Erdgasnetz der TWS Technische Werke der Gemeinde Saarwellingen GmbH. Diese Preise gelten auch bei einer sog. Ersatzversorgung nach § 38 EnWG sowie für bestehende Verträge im Kleinverbrauchs- und Grundpreistarif.

  Grundpreis / Jahr   Arbeitspreis   Günstig bei einem
Tarifpreise netto brutto netto brutto Jahres-
  Euro Euro Cent/kWh Cent/kWh verbrauch
Allgemeine Tarife          
Kleinverbrauchstarif 61,31 72,96 8,32 9,91 bis 2.109 kWh
Grundpreistarif 61,31 72,96 8,32 9,91 ab 2.110 kWh

Im Zusammenhang mit der Preisanpassung weisen wir auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hin.
    
Bei gewerblicher Erdgasverwendung sowie bei Gasanlagen, deren Vertragsleistung 100 kW übersteigt, erteilen wir Preisauskünfte auf Anfrage. Beim Einsatz von Erdgas als Reserve- und Zusatzversorgung zur sog. Spitzenbedarfsabdeckung neben nicht mit Erdgas betriebenen Anlagen sind Sie verpflichtet, uns vor Errichtung einer derartigen Anlage Mitteilung zu machen. In diesem Fall sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen.

Die Erdgaspreise enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben betragen nach der "Verordnung über Konzessionsabgabe für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)" vom 09.01.1992 bei den Allgemeinen Tarifen 0,51 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner), 0,61 Cent/kWh (Gemeinden bis 100.000 Einwohner) und bei den Sondervereinbarungen 0,03 Cent/kWh. Vereinbarungen mit Städten/Gemeinden darüber, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, genießen Vorrang.
 

  1. Die Grundpreise werden für den Zeitraum eines Abrechnungsjahres gebildet. Die nachrichtlich angegebenen monatlichen Teilbeträge sind aus Übersichtlichkeitsgründen z. T. gerundet.
  2. Das Erdgasentgelt wird auf der Basis der Netto-Preise ermittelt und erhöht sich um die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Die angegebenen Brutto-Preise sind aus Übersichtlichkeitsgründen z. T. gerundet.
  3. Für Erdgaslieferungen zur Raumheizung, auch in Verbindung mit Kochen und Warmwasserbereitung. Beim Einsatz von Erdgas ab einem Anschlusswert von 35 kW bieten wir für Großwohnanlagen mit mindestens 6 Wohneinheiten sowie für Heizungsanlagen nicht gewerblicher Art mit einer Benutzungsdauer von mehr als 2.500 Stunden/Jahr Sonderpreise an.

Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Preisblatt.

Der Kundenservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice Postfach 8001 / 53105 Bonn

Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 - 15:00 Uhr 030 22480-500 oder 01805 101000
Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 22480-323
Mail:

Bei Fragen/Beanstandungen zur Rechnung und Energielieferung
Bitte richten Sie Ihr Anliegen schriftlich unter Angabe Ihrer Kundennummer (Vertragskonto) an unseren Verbraucherservice: 

TWS Technische Werke der Gemeinde Saarwellingen GmbH
Vorstadtstraße 77.
66793 Saarwellingen

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens schriftlich kontaktiert wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Telefon: 030 / 27 57 240 - 0
Telefax: 030 / 27 57 240 - 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Mail


Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist in Teil 4 - Energielieferung an Letztverbraucher (§§ 36 - 42a) sowohl die Grundversorgungspflicht als auch die Ersatzversorgung geregelt. Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 26.Oktober 2006 in der jeweils gültigen Fassung kann eine übergangsweise Versorgung mit Erdgas im Rahmen der sog. Ersatzversorgung erfolgen.
Von Ersatzversorgung spricht man, wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch über 10.000 kWh/a liegt und nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Ersatzversorgung endet nach maximal drei Monaten. Um zu gewährleisten, dass Sie danach auch weiterhin mit Gas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Erdgasliefervertrag mit einem Lieferanten abschließen.
Die TWS GmbH beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden ohne registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und sonstigen Bedingungen:

Arbeitspreis   Grundpreis  
netto brutto netto brutto
Cent/kWh Cent/kWh EUR/Monat EUR/Monat
40,00 47,60 10,91 12,98