Stromabschaltung und Stromsperre verhindern

Darum sollten Sie eine Stromsperre verhindern.

Eine Stromabschaltung sowie die Aufhebung der Stromsperre verursachen jeweils zusätzliche Kosten. Deshalb sollten Sie versuchen, dass es nicht erst soweit kommt.

Werden Sie über eine Mahnung über Ihre Stromschulden informiert, sollte diese nicht ignoriert werden, da sich sonst die Kosten zusätzlich erhöhen.

Strom abgestellt - was nun?

Wurde die Stromsperre bei Ihnen durchgesetzt und es liegt bei Ihnen kein Härtefall vor, gibt es im Grunde nur eine Möglichkeit, um wieder mit Elektrizität versorgt zu werden: Sie müssen die offenen Rechnungen begleichen. Zusätzlich dazu fällt für die Aufhebung der Stromsperre in der Regel eine Gebühr an, die Sie ebenfalls zahlen müssen.

So können Sie eine Stromsperre verhindern

Sie können eine Stromsperre ganz einfach durch die fristgerechte Begleichung der Stromrechnung verhindern. Halten Sie dafür am besten sowohl Ihre Energiekosten als auch Ihre Einnahmen und Ausgaben im Auge, um sicherzustellen, dass Sie bei Fälligkeit der Rechnung über die ausreichenden finanziellen Mittel verfügen.

Zahlen von Strom, Miete und Heizung immer zuerst
Wichtige Rechnungen wie Miete, Strom- und Heizkosten sollten Sie im besten Fall immer zuerst begleichen, um sicherzustellen, dass hierfür ausreichend Geld zur Verfügung steht. Erst wenn diese vollständig beglichen sind, empfiehlt es sich, andere Rechnungen für weniger elementare Dinge wie Internet, Telefon oder beispielsweise auch das Fitnessstudio zu zahlen.

Zählerstände regelmäßig ablesen
Um eine Stromsperre zu verhindern und bei Rechnungsfälligkeit mit der Rechnungshöhe nicht überfordert zu sein, sollten Sie Ihren Energieverbrauch immer im Auge behalten. Dabei gilt es in regelmäßigen Abständen den Zählerstand abzulesen. Vergleichen Sie Ihre Zählerstände gegebenenfalls auch mit früheren Rechnungen, um so zu sehen, ob sich Ihr Stromverbrauch und damit auch Ihre Kosten erhöhen.

Stromverbrauch reduzieren
Ein wichtiger Faktor ist hier auch, dass Sie nicht über Ihren Verhältnissen leben. Versuchen Sie also den Stromverbrauch in Ihrem Haushalt auf ein angemessenes Maß zu reduzieren. Dies lässt sich meist schon mit ein paar einfachen Tricks realisieren. Schalten Sie beispielsweise das Licht oder Elektrogeräte nach der Benutzung immer aus, verwenden Sie effiziente Geräte mit Energiesparmodus und vermeiden Sie den Standby-Betrieb.

Frühzeitig Hilfe suchen und Stromschulden vermeiden
Sollten Sie Probleme bei der Begleichung Ihrer Stromrechnung haben, sollten Sie sich frühzeitig Hilfe suchen, bevor der Zahlungsrückstand und damit Ihre Stromschulden zu hoch werden. Verbraucher können sich hierfür beispielsweise an die Verbraucherzentrale oder eine gemeinnützige Schuldnerberatung wenden.

Nehmen Sie am besten noch vor der Sperre Kontakt zu diesen Stellen auf, da die Verhinderung einer Stromsperre einfacher zu realisieren ist als eine Aufhebung der Sperre. Zudem fallen bei der Sperrung weitere Kosten an. Gegebenenfalls können Sie auch bei Ihrem zuständigen Jobcenter ein Härtefall-Darlehen beantragen, um die Stromrechnung zu begleichen. Das Sozialamt dagegen übernimmt Stromschulden nur in seltenen Fällen. Sollte jedoch die Androhung einer Stromsperre vorliegen, können die Zahlungsrückstände auch vom zuständigen Sozialamt beglichen werden.

Abwendungsvereinbarung

Gemäß § 19 StromGVV/GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kund*innen spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung zugleich in Textform den Abschluss einer sogenannte Abwendungsvereinbarung anzubieten. Sollten Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen derzeit nicht nachkommen können, haben Sie daher die Möglichkeit, eine Abwendungsvereinbarung mit uns abzuschließen und damit eine angekündigte Versorgungsunterbrechung abzuwenden. Auch können durch den Abschluss einer solchen Vereinbarung weitere Kosten vermieden werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter den folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
Telefon: 06838-9005-0
Mail: info@tws-saarwellingen.de

Ratenzahlung vereinbaren

Können Sie Ihre Stromrechnung nicht begleichen, nehmen Sie in diesem Fall am besten direkt Kontakt mit uns auf, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Wenn die Möglichkeit besteht, räumen wir ihnen eine Ratenzahlung ein. Allerdings wird diese nur für die Jahresendabrechnung und nicht für monatliche Abschläge gewährt. 

Achten Sie aber auch bei der Ratenzahlung darauf, dass die vereinbarten Raten in Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten liegen.